Zweirädrige Roller & tretunterstützte Zweiräder
Zu den elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen, oder kurz „Elektrokleinstfahrzeugen“, gehören zweirädrige Roller (E-Scooter) und Segways. Hinzu kommen noch Pedelecs. Um den aktuellsten Verordnungen zu entsprechen, müssen diese Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden zu dürfen.
Für E-Scooter gilt: Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange besitzen und außerdem über ein Vorder- und ein Rücklicht sowie über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen (zwei Handbremsen oder eine Handbremse und eine Fußbremse) und eine Klingel verfügen. Optional kann auch ein Bremslicht vorhanden sein. Ein Sitz darf nicht vorhanden sein.
Eine Helmpflicht besteht leider nicht. Auch Blinker muss der Elektro-Tretroller nicht haben, die Richtung wird, wie beim Fahrradfahren, per Handzeichen angezeigt.
Außerdem müssen E-Scooter weiteren technischen Anforderungen gerecht werden: Sie dürfen nicht breiter als 70 cm, bis 140 cm hoch und bis 200 cm lang sein. Ihr Gewicht darf die 55-Kilo-Marke nicht übersteigen. Sie dürfen ab 14 Jahren gefahren werden und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Pedelecs sind Fahrräder mit Tretunterstützung. Das heißt: ein akkubetriebener elektrischer Motor erleichtert das Treten. Allerdings nur dann, wenn man auch selber in die Pedale tritt. Umgangssprachlich wird oft von E-Bikes gesprochen, gemeint ist aber das Pedelec. Pedelecs dürfen bis maximal 25 km/h elektrisch unterstützt werden, sind zulassungsfrei und gelten im Straßenverkehr als Fahrräder. Dementsprechend gelten für Pedelecs auch die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder. E-Bikes hingegen erreichen diese Geschwindigkeit ohne Tretunterstützung und gehören nicht zu den Fahrrädern, sondern zu den motorisierten Zweirädern.
Segways, als elektronisch angetriebene, selbstbalancierende Einpersonen-Transportmittel, deren Räder auf derselben geometrischen Achse liegen, gehören auch zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Man sieht sie allerdings eher selten im Straßenverkehr und wenn, dann eher in Gruppen, bei speziellen Stadführungen etc.
Motorisierte Zweiräder
Kleine elektrisch betriebene Zweiräder werden oft für Kurzstreckenfahrten genutzt. Dazu zählen Mofas und E-Bikes, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen dürfen. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre und es muss mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegen. Diese Kraftfahrzeuge brauchen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Sie dürfen nur auf der Fahrbahn genutzt werden, es sei denn die Nutzung eines Radwegs wird durch ein Zusatzschild gestattet. Es besteht Helmpflicht.
Den Begriff „Frisieren“ kennt wohl jeder Mensch. Verbotene technische Eingriffe bewirken, dass diese Fahrzeuge wesentlich schneller fahren und damit die fahrenden Personen – denen die entsprechende Ausbildung fehlt – und natürlich alle anderen Verkehrsteilnehmenden gefährden. Und sehr wichtig: Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die Fahrzeuge „frisiert“ worden sind.
Mit der Klasse AM können Mopeds (Kleinkrafträder) mit einem Hubraum von max. 50 cm3 und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bzw. mit einer Motorleistung von max. 4 kW gefahren werden. Dazu gehören auch S-Pedelecs, die bis 45 km/h das Treten elektrisch unterstützen. In der Regel beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Die einzelnen Bundesländer können das Mindestalter auf 15 Jahre absenken. Diese Fahrzeuge dürfen nur auf der Fahrbahn genutzt werden und auch hier besteht Helmpflicht. Und Achtung: Für diese Art von Fahrzeugen gelten andere Regeln als für Pedelecs, E-Scooter und Segways!
Quellen:
https://www.dvr.de/site/videos_zeigen.aspx?id=320 – Sicher unterwegs mit dem Pedelec – darauf kommt es an
adac.de: Fahrspaß so weit der Akku reicht
https://www.autoscout24.de/informieren/
ratgeber/autorecht/fuehrerschein-klasse-am/
In vielen Ländern Europas, wie in Österreich, der Schweiz, Belgien, Frankreich, Dänemark und Finnland, sind sie schon länger unterwegs.
Wegen ihres Elektroantriebs lässt sich die sogenannte „letzte Meile“, also der Weg vom Bus, der Bahn, dem Bahnhof nach Hause, zur Arbeit oder zur Schule und zurück schnell und ohne große Anstrengung recht komfortabel bewältigen. Und obendrein sind sie emissionsfrei und leise. Und sie werden gerne von Touristen genutzt.
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