Pedelecs & Co.

Pedelecs & Co. Wo ist der Unterschied?

Pedelecs machen den Löwenanteil unter den Fahrrädern mit Elektromotor-Unterstützung aus. Wenn man sich auf den Straßen umschaut, begegnen einem Pedelecs auf Schritt und Tritt.

Was die Wenigsten wissen: Pedelecs sind keine E-Bikes, obwohl sie umgangssprachlich von den meisten Menschen als solche bezeichnet werden. Um Klarheit darüber zu verschaffen, beschreiben wir hier den Unterschied.

Das Pedelec bewegt sich nur, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt oder mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet ist. Dann ist eine Bewegung durch den Motor ohne Pedalbewegung bis 6 km/h zulässig. Der Elektro-Motor dient also nur zur Unterstützung. Hört man mit dem Treten auf, rollt das Pedelec bis zum Stillstand aus. Beim Erreichen von 25 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Es gelten die gleichen Regeln wie für Fahrradfahrer. Es ist keine Betriebserlaubnis notwendig, man kann ein Pedelec in jedem Alter fahren und braucht dafür keinen Führerschein.

Auch beim S-Pedelec dient der E-Motor nur zur Unterstützung der Muskelkraft. Allerdings erreichen S-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit  von 45 km/h. Sie sind also viel schneller als normale Pedelecs. Daher gelten für S-Pedelecs auch gesonderte Vorschriften.  Um sie fahren zu fürfen, muss man mindestens 16 Jahre (in einigen Bundesländern 15 Jahre) alt sein und mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM besitzen. Man ist verpflichtet, einen Helm zu tragen und muss haftpflichtversichert sein. Außerdem muss das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis haben.

Der große Unterschied von E-Bikes zu Pedelecs und S-Pedelecs ist, dass sie auf Knopfdruck fahren, ohne dass der Fahrende in die Pedale treten muss. Und zwar so lange der Strom im Akku reicht. 

Bei E-Bikes gilt ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Betriebserlaubnis und eine Kennzeichnungspflicht. Um es fahren zu dürfen, benötigt man eine Mofa-Prüfbescheinigung. Hier gilt eine Helmpflicht.

Mittlerweile gibt es eine Fülle von Sharing-Anbietern elektronisch unterstützter Fahrräder. Auch hier werden umgangssprachlich Pedelecs immer wieder mit E-Bikes verwechselt. Bei den am Markt aktuellen Sharing-Anbietern Nextbike, LimeBike, Lidl-Bikes, Mobike, Jump, Byke und Donkey Republic werden ausschließlich Pedelecs zum Verleih angeboten. Der Verleih funktioniert bei allen ähnlich und ist vergleichbar mit dem Ausleihen eines E-Scooters. Grundsätzlich gilt: Helm tragen, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, und das Rad nach der Fahrt ordnungsgemäß an einer dafür vorgesehenen Station abstellen.

Quellen: 

DVR-Flyer „E-Scooter Regeln, Risiken und Hinweise

https://www.ndr.de/ratgeber/Tipps-Sicher-unterwegs-auf-dem-E-Scooter,escooter228.html

Richtiger Sitz des Fahrradhelms