E-Scooter

E-Scooter ausleihen

Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter in Deutschland legal und im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Seither sind sie aus dem Stadtbild vieler deutscher Städte gar nicht mehr wegzudenken. Überall flitzen, stehen und liegen sie leider auch herum.

Um mit einem E-Scooter schnell von A nach B zu kommen, gibt es in den meisten Städten mittlerweile Sharing-Anbieter, die auf das „Free-Floating-Modell“ setzen. Das heißt, man mietet einen E-Scooter innerhalb eines definierten Gebietes einfach an und stellt ihn an einem anderen Ort wieder ab. Das Handling ist sehr einfach und funktioniert über eine Smartphone-App.

Zunächst muss man die App des entsprechenden Vermieters über einen QR-Code an dem jeweiligen Fahrzeug auf sein Smartphone laden. Mit ein paar wenigen, intuitiven Fingertipps kann man sich nun registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Zwar darf man in Deutschland laut Verordnung E-Scooter ab 14 Jahre und ohne Führerschein fahren; das Anmieten eines E-Scooters ist in der Regel bei den Anbietern erst ab 18 Jahren möglich. Die Bezahlung erfolgt in den meisten Fällen über eine Kreditkarte.

Sobald man sich registriert hat, kann man auch schon losfahren. Die jeweilige App zeigt an, in welchem Gebiet man sich bewegen und wo man den E-Scooter wieder abstellen kann. Nach Ende der Fahrt beendet man mithilfe der App auch die Miete.

Der Zahlungsvorgang geschieht automatisch über das Kundenkonto in der App des jeweiligen Anbieters und nach Beendigung der Fahrt mit dem E-Scooter. Die Grundgebühr für eine Anmietung beträgt in der Regel   1,- Euro. Pro Minute kommen – je nach Anbieter – 15 bis 20 Cent dazu. Eine 30-minütige Fahrt kostet demnach zwischen 5,50 und 7,- Euro. Für eine Stunde berechnen die Anbieter meistens Sonderkonditionen von 10,- bis 13,- Euro. Wer sich das jeden Tag leisten will, muss ganz schön in die Tasche greifen.

Nach Ende der Fahrt muss der geliehene E-Scooter innerhalb des Geschäftsgebiets mithilfe des Ständers ordnungsgemäß abgestellt werden. Den Scooter einfach hinzuschmeißen ist nicht nur verboten, sondern rücksichtlos und verkehrsbehindernd!  

Die Kosten für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personenschäden übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Behandlungskosten bei Verletzungen kommt die Krankenversicherung auf. Ist der E-Scooter beschädigt, muss der Ersatz bzw. die Reparatur mit dem jeweiligen Vermieter geklärt werden. In der Regel geben die Nutzungsbedingungen in der App Auskunft darüber.

Was tun bei einem Unfall?

Vor Antritt jeder Fahrt mit einem geliehenen E-Scooter unbedingt dessen Zustand prüfen! Ist der Akku geladen? Entspricht er den gesetzlichen Vorschriften? Ist er funktionstüchtig? Und Achtung: Den E-Scooter nach jeder Fahrt vorschriftsmäßig abstellen!

Quellen:
https://www.pcwelt.de/news/E-Scooter-mieten-in-Deutschland-So-geht-s-mit-Tier-Lime-Circ-und-Co.-10616327.html
https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-unfaelle/